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Gesundheitstipp 07/2024
03.07.2024
Nein. Wer wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, hat für eine gewisse Zeit den gleichen Lohn zugut, wie wenn er arbeiten würde. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen deshalb weiterhin den Lohn für Ihr 100-Prozent-Pensum zahlen. Es spielt keine Rolle, dass Sie Ihr Arbeitspensum erst vor kurzem erhöht haben.
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