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Gesundheitstipp 11/2020
04.11.2020
Ja. Ein Arbeitnehmer, der sich um ein krankes Kind kümmern muss, darf zwar der Arbeit fernbleiben, bis die Betreuung anderweitig gewährleistet ist. Laut Gesetz darf der Arbeitgeber aber ein Arztzeugnis verlangen.
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