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K-Tipp 09/2023
09.05.2023
Ja. Angestellte müssen sich nicht zwischen Arbeitszeugnis und Arbeitsbestätigung entscheiden – sie können beides verlangen. Die Arbeitsbestätigung äussert sich lediglich zur Dauer der Anstellung und zur ausgeübten Funktion. Ein Kommentar zu Leistungen und Verhalten des Angestellten sowie zum Kündigungsgrund entfällt.
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