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Gesundheitstipp 11/2020
04.11.2020
Ja. Wegen der Kurzarbeit müssen Sie zwar nicht arbeiten. Sind Sie arbeitsunfähig, müssen Sie den Arbeitgeber aber trotzdem informieren. Denn solange Sie krank sind, haben Sie den Lohn vom Arbeitgeber oder Taggelder der betrieblichen Krankentaggeldversicherung zugut.
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