Inhalt
K-Tipp 16/2021
05.10.2021
Ja. Laut Gesetz beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit zwar sieben Kalendertage. In einem schriftlichen Vertrag kann aber auch eine längere oder eine kürzere Frist vereinbart oder sogar ganz auf eine Kündigungsfrist verzichtet werden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden