Nein. Der Leitzins- und der Referenzzinssatz sind nicht dasselbe. Für Mieterinnen und Mieter ist der Referenzzinssatz massgeblich. Er entspricht dem Durchschnittszinssatz, mit dem Hypotheken auf Liegenschaften verzinst werden. Das Bundesamt für Wohnungswesen publiziert den Referenzzinssatz vierteljährlich. Er beträgt nach wie vor 1,75 Prozent. Eine Mietzinsreduktion könnten Sie erst dann verlangen, wenn der Referenzzinssatz auf 1,5 Prozent sinken sollte.
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