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21.07.2020
Nein. Das «L» darf nur verwendet werden, wenn der Inhaber eines Lernfahrausweises am Steuer sitzt. Sie haben aber einen normalen Führerausweis. Fahren Sie in Begleitung Ihres Freundes auf öffentlichen Strassen, gilt das nicht als Lernfahrt. Montieren Sie das «L» bei Ihren Übungsfahrten trotzdem, riskieren Sie eine Ordnungsbusse von 20 Franken.
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