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16.06.2020
Es kommt darauf an. Haben Sie die zu viel bezogenen Ferien selber gewünscht und wurden sie vom Arbeitgeber genehmigt, so ist ein Lohnabzug zulässig.
Erfolgte der Bezug der zu viel bezogenen Ferien aber auf Anordnung des Arbeitgebers oder aufgrund von Betriebsferien, ist keine Rückforderung erlaubt – es sei denn, Sie hätten sich vertraglich auch in diesen Fällen zu einer Rückzahlung verpflichtet.
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