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Gesundheitstipp 03/2020
18.03.2020
Nein. Das Betreibungsamt darf Schulden gegenüber der Krankenkasse, die zu Beginn der Lohnpfändung bereits bestehen, nicht berücksichtigen, wenn es das Existenzminimum berechnet. Aber: Die laufenden Prämien der Krankenkasse sind Teil des Existenzminimums, sofern sie auch effektiv bezahlt werden.
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