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18.06.2020
Die Unfallversicherung des Detailhändlers, bei dem Sie gegen Freizeitunfälle versichert sind, muss bei einem Freizeitunfall sämtliche Arzt-, Spital- und die Transportkosten übernehmen.
Weiter zahlt diese Versicherung ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld, falls Sie bis dahin nicht wieder arbeiten können.
Dieses Taggeld deckt allerdings nur den Lohnausfall, der auf Ihre Tätigkeit als Kassiererin entfällt. Für den Lohnausfall Ihres Bürojobs hingegen muss der Garagist für eine kurze Zeit aufkommen: Im ersten Anstellungsjahr ist das für mindestens drei Wochen der Fall, in den folgenden Anstellungsjahren ist die Lohnfortzahlungspflicht je nach Kanton unterschiedlich geregelt.
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