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18.06.2020
Ja. Untersteht der Preis der bestellten Ware der Mehrwertsteuer, sind auch die dem Kunden in Rechnung gestellten Nebenkosten mehrwertsteuerpflichtig. Dazu gehören zum Beispiel das Porto, die Verpackungskosten oder auch ein vertraglich vereinbarter Kleinmengenzuschlag.
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