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K-Tipp 16/2023
03.10.2023
Nein. Laut Gesetz haben Konsumenten nur bei sogenannten Haustürgeschäften ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei einem Kauf auf einem Markt oder an einer Messe handelt es sich nicht um ein Haustürgeschäft. Solche Verträge lassen sich nur dann rückgängig machen, wenn der Verkäufer dem Käufer ausdrücklich ein Widerrufsrecht zusicherte.
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