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K-Tipp 11/2024
04.06.2024
Nein. Laut Gesetz müssen Vermieter auf Verlangen Einsicht in die Belege zu den Nebenkosten gewähren. Solange Ihr Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt, müssen Sie keine Nachzahlung leisten. Tipp: Sie können an die Mietschlichtungsbehörde gelangen und Ihr Einsichtsrecht auf diesem Weg durchsetzen.
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