Ja. Der Vermieter muss das Besichtigungsrecht nicht persönlich ausüben. Er kann sich für die Besichtigung mit den Interessenten für die Wohnung durch eine Hilfsperson vertreten lassen. Ist der Vermieter an der Teilnahme verhindert, müssen Sie deshalb Besichtigungen in Anwesenheit seiner Tochter akzeptieren.