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K-Tipp 05/2025
08.03.2025
Letzte Aktualisierung:
12.03.2025
12.03.2025
Ja. Der kleine Unterhalt ist Sache des Mieters. Das Mähen des Rasens gehört zum kleinen Unterhalt – genauso wie das Jäten des Unkrauts, das Aufnehmen des Laubs, das Bewässern des Rasens oder das Schneiden von kleinen Hecken und Büschen. Der Vermieter ist hingegen für das Schneiden von Bäumen zuständig.
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