Nein. Sie müssten höchstens dann für das Auswechseln Ihres Wohnungsschlosses zah­len, wenn Sie selber ein Verschulden treffen würde. Das ist nicht der Fall, da Sie Opfer eines Raubs wurden. Für das Auswechseln aller Schlösser im Haus besteht kein Grund, weil lediglich der Schlüssel für Ihre Wohnung wegkam. Der Vermieter darf die Schlösser trotzdem auswechseln – aber auf seine Kosten.