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K-Tipp 20/2024
26.11.2024
Nein, denn der Kabelanschluss funktionierte offensichtlich nicht. Es spielt dabei keine Rolle, dass der Anschluss nicht plombiert war. Deshalb können Sie die bezahlten Gebühren für die letzten zehn Jahre zurückverlangen. Der Anspruch auf frühere Zahlungen ist verjährt.
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