Ja. Der Mietzins bleibt bis zum rechtskräftigen Urteil unverändert. Das Gericht kann ihn aber im Entscheid rückwirkend – ab Einreichung der Klage – erhöhen. Dann müssten Sie die Differenz nachzahlen.
Buchtipp
Vom Mietantritt bis zur Kündigung: Alles über den Mietvertrag, Mietzinserhöhungen, Renovationen und Nebenkosten, Fr. 32.–.
Buch bestellen
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden