Ja. Laut Gesetz werden Stellungspflichtige zum Beispiel dann nicht zur Rekrutenschule zugelassen, wenn sie für die Armee untragbar geworden sind, weil sie wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt wurden. Sie selber wurden zwar verurteilt, handelten laut Urteil aber nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig. Das allein macht sie für die Armee nicht untragbar.