Ja. Gegenstände im Miteigentum können nur mit der Zustimmung aller Besitzer gültig verschenkt werden. Als Miteigentümer hätten Sie also einverstanden sein müssen. Ihr Bekannter muss Ihnen das Bild daher zurückgeben. Der Vertrag kam nicht gültig zustande. Ihr Bekannter wusste, dass Sie mit der Hergabe des Bildes als Geschenk nicht einverstanden waren.