Inhalt
K-Tipp 04/2022
22.02.2022
Nein. Mieter haften nur für Schäden, die sie nachweislich selbst verursacht haben. Kann der Vermieter den Übeltäter nicht ermitteln, muss er Schäden auf eigene Kosten beseitigen lassen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden