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17.06.2020
Nein. Rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen müssen nicht zurückerstattet werden – weder vom Bezüger selbst noch von dessen Erben. Sie müssten die bezogenen Ergänzungsleistungen nur dann zurückzahlen, wenn sie Ihrem Vater aufgrund falscher Angaben gewährt worden wären – etwa, weil er Vermögen verschwiegen hätte.
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