Nein. SBB-Kunden haben keine Entschädigung zugut, wenn sie wegen einer Zugverspätung beispielsweise einen Flug, ein Konzert oder eine Prüfung verpassen. Betroffene können höchstens einen Teil des Billettpreises zurückverlangen – allerdings nur, wenn der Zug mehr als eine Stunde verspätet war.

Weitere Informationen zu den Rechten von Fahrgästen bei Zugverspätungen finden Sie im Internet auf www.sbb.ch.