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K-Tipp 06/2023
28.03.2023
Nur falls der Verwalter an der Stockwerkeigentümerversammlung nicht persönlich anwesend ist. Nimmt er an der Versammlung teil, gilt die Abwahl als Kündigung. Bleibt er der Versammlung fern, sollten Sie ihm die Kündigung mit einem eingeschriebenen Brief mitteilen. Die Kündigung gilt mit Erhalt des Briefes als erfolgt.
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