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17.06.2020
Ja. Grundsätzlich werden die Bestattungskosten aus dem Nachlass des Verstorbenen bezahlt. Ist kein Vermögen vorhanden oder haben die Erben ausgeschlagen, werden die Angehörigen für die Kosten der Beerdigung zur Kasse gebeten.
Laut Bundesgericht gehören die Bestattungskosten zu den familiären Pflichten. In vielen Gemeinden werden diese Kosten allerdings ganz oder teilweise aus der Staatskasse bezahlt.
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