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Nein. Die Kinder Ihres Sohns waren gesetzliche Erben. Sie alle schlugen die Erbschaft aus. Geschieht dies, wird die Erbschaft konkursamtlich liquidiert. Sie und Ihr Mann treten nicht an die Stelle Ihrer Enkel. Sie müssen das Erbe daher auch nicht ausschlagen. Bleibt in der Liquidation durch das Konkursamt nach Deckung aller Schulden noch etwas übrig, würden Ihre Enkel diesen Überschuss erhalten.
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