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18.06.2020
Nein. Den Aufwand, der dem Vermieter im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel entsteht, kann er nicht auf die Mieter abwälzen.
Die in Ihrer Schlussrechnung aufgeführte Position «Kosten für Mieterwechsel» ist unzulässig. Sie müssen die 25 Franken deshalb nicht bezahlen.
Teilen Sie dies dem Vermieter mit, und ziehen Sie diesen Betrag von der Rechnung ab.
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Widerspruch
Ich habe diesen Tipp bei einer Verwaltung, welche diese Kosten abgerechnet hat, befolgt. Nun beruft sich die Verwaltung auf den Art.5 Abs. 2 lit f VMWG, in welchem die Ablesekosten explizit aufgeführt werden. Was ist nun richtig? MfG