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18.06.2020
Ja. Mieter müssen zwar grundsätzlich nur jene Nebenkosten übernehmen, die mit dem Gebrauch der Wohnung zusammenhängen und die im Mietvertrag konkret aufgelistet sind.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Zu den Heizungs- und Warmwasserkosten gehören sämtliche Aufwendungen, die mit dem Betrieb der Heizanlage und dem Boiler direkt zusammenhängen.
Neben den Kosten für den Brennstoff sind dies zum Beispiel der Strom für Pumpen und Brenner, der periodische Service des Brenners und die Tankrevision, die Abfall- und Schlackenbeseitigung, die Verbrauchserfassung, die Versicherungsprämien, der Verwaltungsaufwand und eben auch die Kaminfegerkosten. Hingegen dürfen die Kosten für die Reparatur und die Erneuerung der Heizanlage nicht dem Mieter auferlegt werden.
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