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Nein. Die Verschlechterung des Sehvermögens ist in der Regel altersbedingt.Deshalb fällt dies nicht in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Die Spezialbrille benötigen Sie aufgrund der nachlassenden Sehschärfe ohnehin – auch ausserhalb Ihres Arbeitsplatzes. Die Anschaffung ist somit nicht auf die Arbeit zurückzuführen. Deshalb müssen Sie die Brille aus ihrer eigenen Tasche zahlen.
Tipp: Je nach Art der Sehschwäche übernimmt allenfalls Ihre Krankenversicherung einen Teil der Kosten.
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