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17.06.2020
Nein. Der Anspruch auf persönliche Unterhaltsbeiträge fällt bei einer Heirat weg. Einzige Ausnahme: In der Scheidungsvereinbarung wurde dies unter den Ehegatten anders geregelt. Nicht davon betroffen sind die Kinderalimente.
Nein. Der Anspruch auf persönliche Unterhaltsbeiträge fällt bei einer Heirat weg. Einzige Ausnahme: In der Scheidungsvereinbarung wurde dies unter den Ehegatten anders geregelt. Nicht davon betroffen sind die Kinderalimente.
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