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17.06.2020
Nein. Wenn ein Feiertag nicht auf einen Arbeitstag fällt, muss er auch nicht bezahlt werden. Denn Sie hätten an diesem Tag ohnehin nicht arbeiten müssen. Anders wäre es nur, wenn Sie keine fixen Arbeitstage vereinbart hätten. Dann müsste Ihr Arbeitgeber den Feiertag entsprechend Ihrem Pensum zu 40 Prozent bezahlen.
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