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Nein. Mieter haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung. Grundsätzlich gilt nur: Die Höhe des Mietzinses darf nicht missbräuchlich sein. Der Vermieter darf keine zu hohe Rendite erzielen. Ein zu hoher Mietzins könnte innert 30 Tagen nach der Übernahme der Wohnung bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich angefochten werden.
Wer diese Frist verpasst, kann nur noch bei veränderten Verhältnissen eine Reduktion verlangen – zum Beispiel, wenn der Referenzzinssatz sinkt. Und bei einer allfälligen Mietzinserhöhung kann der Mieter dem Vermieter den zu hohen Mietzins entgegenhalten.
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