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K-Tipp 10/2023
23.05.2023
Nein. Die Mitgliederversammlung des Vereins kann stattfinden, obwohl die Jahresrechnung noch nicht vorliegt. Diese lässt sich auch nachträglich noch genehmigen – entweder anlässlich einer ausserordentlichen oder an der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
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