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17.06.2020
Ja. Es sei denn, im Kaufvertrag oder in den Garantiebestimmungen des Verkäufers ist Ihnen etwas anderes zugesichert worden. Das Gesetz sieht im Garantiefall keinen Anspruch des Käufers auf ein Ersatzgerät für die Dauer einer allfälligen Reparatur vor.
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