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11.03.2020
Nein. Als Mitglied der obligatorischen Feuerwehr waren Sie zum Einsatz verpflichtet. Angestellte haben laut Gesetz Anspruch auf Lohn, wenn sie während der Arbeitszeit eine gesetzliche Pflicht erfüllen. Die verpasste Arbeitszeit müssen sie auch nicht nachholen. Einzige Voraussetzung: Der Arbeitsvertrag muss mehr als drei Monate gedauert haben oder auf mehr als drei Monate befristet sein.
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