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K-Tipp 06/2021
23.03.2021
Nein. Der Lohn muss spätestens Ende Monat auf dem Konto sein. Das gilt auch, wenn es bei der Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung zu Verzögerungen kommt. Diese beträgt allerdings nur 80 Prozent des Verdienstausfalls.
Tipp: Falls Ihr Arbeitgeber einen Liquiditätsengpass hat, kann er bei der Arbeitslosenkasse einen Vorschuss beantragen.
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