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Möglicherweise. Können Sie sich mit Ihrer Frau nicht einigen, entscheidet das Eheschutzgericht. In der Trennungszeit darf dann jener Elternteil in der Wohnung bleiben, dem sie mehr nützt. Sind Kinder vorhanden, erhält in der Regel derjenige Ehegatte die Wohnung bis zur Scheidung, dem die Obhut über die Kinder zugesprochen wird. Nicht massgeblich ist, wem das Haus gehört oder wer es gemietet hat.
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