Inhalt
Nein. Auch nach einem Totalschaden bleiben Sie Eigentümer Ihres Fahrzeugs. Falls Sie das Auto behalten oder selber verkaufen wollen, kann die Versicherung bei der Auszahlung des Schadens aber den Restwert des Wagens vom Zeitwert abziehen. Denn Ihr Auto hat trotz Totalschaden noch einen Restwert. Den vollen Zeitwert des Autos zum Zeitpunkt des Unfalls müsste die Versicherung Ihnen nur zahlen, wenn Sie ihr den Wagen abtreten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden