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23.04.2020
Nein. Angestellte können jederzeit ein vollständiges Arbeitszeugnis verlangen. Darin müssen die das ganze Arbeitsverhältnis prägenden Tätigkeiten und die wichtigsten Funktionen detailliert aufgelistet sein. Dazu kommt eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens. Beharren Sie also auf einem vollständigen Zeugnis. Kommt der Betrieb dem nicht nach, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen.
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