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Nein. Wenn im Vertrag Bern als Arbeitsort festgelegt ist, müssen Sie eine Versetzung nach Zürich nicht so rasch akzeptieren. Ihr Chef müsste zuerst den bestehenden Arbeitsvertrag kündigen und Ihnen unter Einhaltung der Kündigungsfrist einen neuen Vertrag mit dem neuen Arbeitsort anbieten. Eine kurzfristige Versetzung muss ein Arbeitnehmer nur bei dringenden betrieblichen Bedürfnissen akzeptieren – und nur, sofern die Änderung insgesamt zumutbar ist. Und der längere Arbeitsweg müsste ihm als Arbeitszeit angerechnet werden.
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