Ja. Der Mieter muss für selbstverschuldete Mängel nur so viel bezahlen, wie die zu ersetzende Sache nicht bereits durch Alterung entwertet ist. Bis zum Ablauf der Lebensdauer werden die Erneuerungskosten entsprechend dem Alter aufgeteilt. Ihr Mieter muss also nur 20 Prozent der Kosten der Neutapezierung tragen. Zur Berechnung der Altersentwertung kann die paritätische Lebensdauertabelle zu Rate gezogen werden. Sie finden diese im Internet auf www.mietrecht.ch.
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