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K-Tipp 16/2019
01.10.2019
Letzte Aktualisierung:
10.10.2019
10.10.2019
Nein. Sie müssen das für die Eigentumswohnung vorbezogene Geld nicht an Ihre Pensionskasse zurückzahlen, da Sie bereits pensioniert sind.
Ihre Rente wurde, gestützt auf Ihr Alterskapital zum Zeitpunkt der Pensionierung, berechnet. Diese Altersrente bleibt grundsätzlich lebenslänglich gleich – es sei denn, die Pensionskasse erhöht die Rente freiwillig.
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