Nein. Private Videoüberwachungen müssen sich auf das eigene Grundstück beschränken. Leute, die das Aufnahmefeld der Kamera betreten, müssen mit einem gut sichtbaren Hinweisschild auf die Überwachung hingewiesen werden. Das Nachbargrundstück und der öffentliche Raum dürfen nicht mitgefilmt werden. Lenkt der Nachbar nicht ein, können Sie verlangen, dass die Kamera entfernt wird.

Tipp: Ein Merkblatt «Videoüberwachung durch private Personen» finden Sie im Internet: www.edoeb.admin.ch.