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17.06.2020
Ja. Das Gesetz über die Familienzulagen sieht ausdrücklich vor, dass Kinderzulagen zusätzlich zum Unterhalt geschuldet sind. Sie müssen daher die ganze Kinderzulage an die Mutter Ihres Kindes weitergeben.
Ja. Das Gesetz über die Familienzulagen sieht ausdrücklich vor, dass Kinderzulagen zusätzlich zum Unterhalt geschuldet sind. Sie müssen daher die ganze Kinderzulage an die Mutter Ihres Kindes weitergeben.
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