Inhalt
Ja. Denn die AGB der Swisscom sehen Mahnspesen von 30 Franken pro Mahnung vor. Mahngebühren sind nur geschuldet, wenn sie im Vertrag betragsmässig klar vereinbart wurden. Gegenüber dem K-Tipp erklärt die Swisscom, sie verzichte auf die Mahngebühr, wenn ein Kunde seit mehr als einem Jahr nie gemahnt werden musste und er die Rechnung nach Erhalt der Mahnung sofort zahle.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Swisscom-Rechnung
Aus welchem Grund die letzten beiden Swisscom-Rechnungen in Ihrem Fall plötzlich 30 Franken höher waren als normal, können wir Ihnen leider auch nicht sagen. Ist den Rechnungen denn nicht zu entnehmen, was es mit den 30 Franken auf sich haben soll? Wenn nein, sollten Sie nicht einfach erneut zahlen, sondern mit der Swisscom Kontakt aufnehmen und eine Erklärung verlangen. Folgendes ist jedenfalls klar: Die Swisscom kann nicht einfach einseitig, d.h. ohne Ihre Zustimmung, den Vertrag ändern. Und wie Sie obigem Artikel entnehmen können, hat die Swisscom uns zugesichert, dass sie einem Kunden, der seit über einem Jahr nicht (mehr) gemahnt werden musste, keine Mahngebühren in Rechnung stellt.
Ich habe ein ändliches Problem
Ich habe sonst immer 60 Franken Swisscom rechnung und letzten monat kamm 90 Franken das war ein mal die habe ich eingezahlt und für denn August kommt schon wieder ne 90 Franken Rechnung ? Kann das sein das ich 2 mal zuspät bezahlt habe oder kommt das jezt jeden Monat???