Inhalt
K-Tipp 16/2020
29.09.2020
Letzte Aktualisierung:
12.10.2020
12.10.2020
Nein. Sie sind trotz Ihres leichten Schnupfens arbeitsfähig. Verzichtet Ihr Arbeitgeber freiwillig auf Ihre Dienste, muss er Ihnen den Lohn weiterzahlen.
Und Sie müssen die verpasste Zeit auch nicht nacharbeiten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden