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23.04.2020
Ja. Wer vorzeitig auszieht, ist für den Mietzins haftbar, bis die Wohnung weitervermietet werden kann – längstens aber bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Es sei denn, der Vermieter kann die Wohnung schon früher weitervermieten. Sie sollten also schnellstmöglich nach weiteren Interessenten suchen.
Anders sähe es aus, wenn der Vermieter dem von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter schlechtere Bedingungen unterbreitet und dieser deswegen den Vertrag ablehnt. Denn wer einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter vorschlägt, der bereit ist, den Mietvertrag zu genau den gleichen Bedingungen zu übernehmen, ist von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit.
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