Inhalt
K-Tipp 16/2022
04.10.2022
Letzte Aktualisierung:
05.10.2022
05.10.2022
Nein. Laut Gesetz müssen Mieter nur dann Nebenkosten zahlen, wenn sie das mit dem Vermieter explizit vereinbart haben. Das bedeutet: Die vom Mieter zu bezahlenden Nebenkostenpositionen müssen im Mietvertrag je einzeln aufgelistet sein. Eine Vereinbarung, die besagt, dass der Mieter «alle Nebenkosten» übernehmen müsse, genügt nicht.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden