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15.04.2021
Nein. Verletzt Ihr Mieter die Ruhezeiten immer wieder und nimmt er trotz einer schriftlichen Mahnung keine Rücksicht auf andere Hausbewohner, können Sie ihm mit einer Frist von mindestens 30 Tagen ausserordentlich auf das Ende eines Monats kündigen. Bei einer so schweren Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme würde auch eine Erstreckung des Mietverhältnisses abgewiesen.
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