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16.06.2020
Nein. Diese Klausel in den AGB ist auf Ihren Sachverhalt nicht anwendbar. Bei Mietverträgen muss die gemietete Sache in einem gebrauchsfähigen Zustand sein. Das heisst: Der Vermieter muss das E-Bike in einem fahrtüchtigen Zustand übergeben. Und er muss es auch danach in einem solchen Zustand erhalten.
Er muss das E-Bike also entweder reparieren oder Ihnen ein anderes, funktionsfähiges Velo zur Verfügung stellen.
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